• WAS kann als Marke registriert werden?


Die gängisten Markenformen sind:

  • Wortmarken (Wörter, Zahlen, Buchstaben oder Schriftzeichen)
  • Wort-Bild-Marken (Kombination aus grafischer oder bildlicher Darstellung mit Wörtern oder Schriftzeichen)
  • Bildmarken (grafische oder bildliche Darstellung ohne Wörter oder Schriftzeichen)


Zudem sind im Prinzip alle Zeichen schützbar, die sich (dauerhaft und für jedermann verständlich) grafisch darstellen lassen.

Daher sind unter anderem auch Klangmarken, körperliche bzw dreidimensionale Marken oder Farbmarken schützbar, sofern eine grafische Darstellung möglich ist.

Beispiele:

Wenn Sie ein Logo schützen lassen möchten, bietet sich in den allermeisten Fällen die Anmeldung als Wort-Bild-Marke an.

Wenn Sie einen Namen schützen lassen möchten (oder auch einen Firmennamen schützen lassen möchten), bietet sich die Anmeldung einer Wortmarke an, wenn keine bestimmten grafischen Elemente geschützt werden sollen.


  • WAS kann geschützt werden?


Mit jeder Markenanmeldung ist ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einzureichen (siehe nächste Frage).

Dieses Verzeichnis soll alle Waren und Dienstleistungen anführen, für deren Kennzeichnung am Markt die Marke gedacht ist.

Diese Waren- und Dienstleistungen sind entsprechend des Schemas der "Klassifikation von Nizza" in bis zu 45 Klassen einzuordnen.


  • WAS ist ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis?


Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen. Eine Liste mit den jeweiligen Produkten für die der Schutz angestrebt wird, ist zusammen mit der Anmeldung einzureichen. Diese Liste nennt man "Waren- und Dienstleistungsverzeichnis". Nur für diese Liste besteht dann markenrechtlicher Schutz. Nur bekannte oder "berühmte" Marken sind darüber hinaus auch für andere Waren und Dienstleistungen geschützt.

Die ausgewählten Waren und Dienstleistungen sind den 45 Klassen der "Klassifikation von Nizza" zuzuordnen. Zur Bezeichnung der Waren und Dienstleistungen sind allgemein verständliche Begriffe zu verwenden, die im Idealfall der Nizzaer Klassifikation entnommen werden sollten.


  • WAS passiert wenn die Marke nicht bzw nicht für alle aufgelisteten Waren und Dienstleistungen benutzt wird?


In das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sollten nur solche Waren und Dienstleistungen aufgenommen werden, für welche die Marke tatsächlich verwendet wird bzw im Laufe von 5 Jahren ab Registrierung der Marke verwendet werden soll.

Wird die Marke nicht ernsthaft benutzt, besteht das Risiko einer Markenlöschung im Umfang der Nichtbenutzung.


  • WAS bedeutet Kennzeichnungs- bzw Unterscheidungskraft?


Eine Marke muss kennzeichnungs- und unterscheidungskräftig sein, ansonsten kann sie von der Registrierung ausgeschlossen werden.

Kennzeichnungs- bzw Unterscheidungskraft bedeutet, dass die Marke geeignet sein muss, die Ware oder Dienstleistung für die sie geschützt werden soll, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichen und somit von den Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden.